13. Juni 2019

Ein Selfie mit dem venezianischen Banksy...




...ist eine knifflige Sache. 
Denn das Flüchtlingslingskind steht erstens ziemlich weit entfernt, was fototechnisch und ästhetisch problematisch ist, und zweitens am stark befahrenen Rio di Ca'Foscari/rio novo, der schnellen Abkürzung zum und vom Bahnhof. Es fahren unvermeidlich und pausenlos Taxis und Transportboote ins Bild, die man zwischen Kanalknick und Brücke nicht rechtzeitig mitbekommt. Ich jedenfalls habe kein Ergebnis erzielt mit dem ich angeben könnte - aber ich bin auch völlig unerfahren mit Handyselfies, meine 'Selfies' mit der kleinen Kompakten sind und bleiben Spiegelungen, von denen es in Venedig Auswahl genug gibt. 

Wer es selber versuchen will (mit vielen anderen Banksy-Pilgern) geht vom Campo S. Margherita am Stumpf des Campanile vorbei auf (nicht über!) die Brücke, die zum Campo S. Pantaleon führt. Und guckt links. Am Eckhaus zwischen zwei Kanälen steht das Kind.

Das Haus ist seit Jahren unbewohnt und wurde bisher von der Immobilienagentur Engel und Völkers am Campo S. Margherita angeblich für 4,5 Mio. Euro angeboten. Jetzt ist der Preis nach oben offen. Anfragen werden entgegengenommen. Die Besitzer können ihr Glück nicht fassen. 

Ich verlinke hier einige deutschsprachige Berichte/Kommentare zu den beiden venezianischen Überraschungscoups. Mehr dazu gibt es im Eintrag "Kunstbiennale 2019 - Medienspiegel"  zwischen dem 22.5. und 4.6..


Tatsächlich wurde das Flüchtlingskindmural schon früher bemerkt, fand aber außer bei Fachleuten keine Medienaufmerksamkeit:


Erst nachdem die Polizei beim zweiten Banksy-Akt venezianisch-ordnungsgemäß den Bilderstand an der Riva untersagt und Banksy (oder seinen Stellvertreter) vom Platz geschickt hatte, schwappten ab dem 22.5. Aufmerksamkeit und Entrüstung über:



Nun denn. In dieser Geschichte gibt es Belämmerte, Bereicherte und Beglückte, die, wenn sie es schaffen, sich mit einem echten Banksy fotografieren (lassen) können.




Nachtrag 24.7.19

Ach, alles wird gut. Laut Artikel 169 des Kulturschutzgesetzes von 2004 stehen auf Wändebeschmieren ohne Erlaubnis 6-12 Monate. Anzeige wurde erstattet, und die zuständige Behörde definierte das Banky-Werk nach mehr als 2monatiger Untersuchung als Kunst. Die Staatsanwaltschaft unterstellte das Kind, bzw. das Kunstwerk der staatlichen Aufsicht, das Entfernen wird verboten.
Siehe Bericht des Corriere del Veneto vom 24.7.19. und der Nuova vom 23.7.19.



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